* Tätigkeiten i.S.d. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG · laufende Lohnabrechnungen · Kontieren und Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle · Lohnsteuer-Anmeldungen

Pauline Rösch

Wer die Pflicht hat,

Steuern zu zahlen,

hat auch das Recht,

Steuern zu sparen.

Helmut Schmidt

 

Warum sollten Sie mich, Pauline Rösch, als eine selbständige Buchhalterin* beschäftigen?

 

  • Kompetente und persönliche Betreuung
  • Flexibel, stets erreichbar, kurzfristige Terminvereinbarungen möglich
  • Belegabholservice oder auch Bearbeitung vor Ort, termingerechte Bearbeitung, persönlicher Kontakt vor Ort
  • Moderne EDV und Software
  • Professionelle, qualifizierte und zuverlässige Arbeit
  • Einsparung von Personalkosten (keine SV-Abgaben, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld)

 

 

EFRE ESF